Würde Max Weber, der bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts seine düstere Zukunftsvision von bürokratischer Herrschaft als stahlhartem Gehäuse der Hörigkeit formulierte, das wie ein gigantischer Krake alle Lebensbereiche der Menschen beherrscht, heute leben, die Landesanstalten für Medien (z.B. BLM, LfR) böten Weber reichlich Stoff für weitere Ausführungen. Der Glaube die Welt würde besser, der Finanzmarktkapitalismus ziviler, die Sozialsysteme gerechter, die Forscher effizienter, die Studierenden fleißiger, wenn man sie nur in der richtigen Richtung und in der geeigneten Weise regulieren, muss seine Ursprünge in Deutschland haben. Seit einiger Zeit melden sich vermehrt gut informierte Stimmen, die auf Regulierungsbestrebungen politischer Akteure auch in Bezug auf das Internet hinweisen, z.B. auf angedachte Sperren des Internetzugangs.
Seit dem Jahr 1982 (Erfindung des TCP-IP-Protokolls), mehr noch seit Beginn der 1990er Jahre (Erfindung des WWW) wächst und verbreitet sich das Internet als eine sich selbst organisierende Technologie, ein selbst organisierendes Medium und die Szene rund ums Social Web hat sich Selbstorganisation als Organisationsprinzip angeeignet. Mit Entstehung und Verbreitung des Social Web sind neue Formate wie z.B. Weblogs, Wikiwebs, Social Bookmarking, Social Networking Sites, Podcast, Photo, Video oder dem Livestream ins Internet, die sich mithilfe von APIs zu neuen Online-Angeboten rekombinieren lassen. Zudem ist es dank RSS und Open APIs leicht möglich, statischen Content in dynamische Ströme zu transformieren und aus bestehenden Online-Angeboten neue zu generieren. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, Content zu produzieren und in Echtzeit global zu verbreiten. Hinzu kommt, dass sich Kommunikation im Netz nicht länger als One-Way-Kommunikation von einem Sender zu vielen Empfängern statt findet. Vielmehr sind aktive Internetnutzer Prodnutzer. Charakteristisch für Prodnutzung ist, dass aktive Internetnutzer in ein- und demselben Kommunikationsakt Sender und Empfänger gleichzeitig sind, weil sie Inhalte erstellen, kritisieren, verbessern, bewerten und kommentieren. Selbst wenn man einen Inhalt scharf kritisiert und im Kommentar widerspricht, fügt man ihm etwas hinzu, und der Produzent erhält Gelegenheit zu weiter Verbesserung, Aktualisierung oder Differenzierung. Auch Live-Streams ins Internet wie z.B. bei Mogulus, Qik und Make.TV sind Prodnutzung: Ein Prodnutzer streamt Bewegtbild live ins Internet, und andere Prodnutzer geben zeitgleich Feedback und Impulse, z.B. mithilfe der Chatfunktion.
Im Juli 2008 änderte die bayrische BLM die Fernsehsatzung dahingehend, dass Livesteaming im Internet mit über 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten genehmigungspflichtig und ab 10.000 potenziellen gleichzeitigen Nutzern wie Kabelsender zu behandeln sind. Dabei legt die BLM eine Richtlinie zugrunde, die im 12. Rundfunkstaatsvertrag steht, welcher im Herbst 2008 auf der Ebene der Europäischen Union beschlossen wurde. Bedingt durch die Medienkonvergenz trifft im Internet regulierungspflichtiger Rundfunk auf eine Vielzahl nicht regulierter Online-Angebote. Zwischen die Fronten der Auseinandersetzung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanbietern geraten zunehmend Angebote aus den Bereichen Bildung, Forschung und Kultur, die sich erst mit dem Social Web entwickeln und verbreiten und sich der Zuordnung zu Presse, Rundfunk oder Fernsehen entziehen. Historisch ist die Rundfunkrechtsprechung aus der Knappheit für Rundfunk- und Fernsehlizenzen mit Einführung von privatem Rundfunk und Fernsehen im Jahr 1984 entstanden. Auch bezieht die Institution des Rundfunkrechts ihre politische Legitimation aus der durch den Nationalsozialismus begründeten Angst, politische Akteure könnten Massenmedien zur Manipulation eines passiven Publikums verwenden. Daher ist in Deutschland z.B. das Staatsfernsehen verboten. Zugleich ist in Deutschland die Pressefreiheit besonders geschützt, z.B. durch das Spiegel-Urteil.
Die BLM hatte im Oktober 2008 auf die Diskussion reagiert und sich zum Dialog bereit gefunden, auch im Rahmen einer Online-Podiumsdiskussion. Diese Podiumsdiskussion mit der AG Social Media fand am Mittwoch, den 04.02.09, eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring (Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien) und Thomas Langheinrich (Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg), Frank Tente (Gestalter des Online-Angebots der Duisburger Symphoniker) und Jörg Blumtritt (Vorsitzender AG Social Media) statt. Moderator der nicht immer einfachen Live-Schaltung war Luca Hammer. [Diskussion in voller Länge, ca. 90 Minuten].
Darin teilten die Präsidenten der Rundfunkanstalten von Bayern und Baden-Württemberg mit, dass eine Lizenz zum Betreiben eines Internet-Livestreaming € 5000 kosten werde.
Ich möchte, die Argumente der AG Social Media aufgreifend, in acht Punkten ausführen, weshalb ich die geplante Genehmigungspflicht für überflüssig und für kontraproduktiv halte:
1. Die geplante Genehmigungspflicht ist ein massiver Eingriff in das Bürgerrecht, den eigenen Glauben, das Gewissen und die Weltanschauung öffentlich zu artikulieren und zu verbreiten. Weshalb wird das Verteilen eines Flugblattes auf der Straße, das Sprechen mit einer Sprechtüte auf einer Demo als unproblematisch erachtet, das Live-Streamen ins Internet hingegen nicht? Weshalb dürfen Bürger ihre Nachrichten, ihren Glauben, Gewissen und Weltanschauung im Internet verbreiten, wenn das Bekenntnis in Form von Text, Photo, Podcast oder Video erfolgt, und sollen dann eine Genehmigung brauchen, wenn es live ins Internet gestreamt wird? Die sich beständig erweiternden Möglichkeiten der öffentlichen und teil-öffentlichen Meinungsfreiheit in der digitalen Welt dürfen nicht einem behördlichen Regulierungseifer geopfert werden. Zudem werden soziale Ungleichheiten verfestigt: Für den einen stellen € 5000 kein Problem dar, für den anderen ist derselbe Betrag eine unüberwindliche Hürde. Somit steht die geplante Genehmigungspflicht für Live-Streaming ins Internet auch mit dem Gleichheitsgrundsatz im Konflikt. Weiterlesen