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Und täglich grüßt das Sommerloch – wider die Street View Hysterie

Ursula von der Leyen tut es, Ilse Aigner, Thomas Oppermann, Hans-Christian Ströbele, Bodo Ramelow und Guido Westerwelle. Auch vier Rentner aus Düsseldorf lassen es sich nicht nehmen. Sie le­gen Widerspruch gegen Googles Geodienst Street View ein, lassen also ihr Eigenheim ver­pixeln. Das ist ihr gutes Recht. Aber dann: Dieselben vier Düsseldorfer Rentner lassen sich dafür für die Rheinische Post vor ihren Häusern ablichten, also vor genau den Häusern, die sie im Internet unkenntlich gemacht haben wollen, fällt Daniel Fiene auf. Mit ihrem Wunsch, gegen Google vorzugehen, sind die vier Düsseldorfer Rentner keinesfalls allein. Über Zehntausend machen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, wollen ihre Häuser, Wohnungen, Fahrzeuge, Gesichter verpixelt haben (Golem, Beckblog). Da grüßt das Sommerloch mit einer ganz schön aufgeheizten Diskussion: Google überrumpelt urlaubende Ministerinnen, Politiker lassen ihre Privathäuser pixeln, Schwarz-Gelb vergoogelt sich, BILD klärt Missverständnisse über Google auf, die sie am Tag zuvor selbst verbreitet hat. Das Vögelchen des Sommerlochs schießt aber Rainer Wendt ab. Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft hat den Plan gefasst, mit Google Street View auf virtuelle Streifenfahrt zu gehen (Bitterlemmer). Weiterlesen

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Das gute Netz. Weshalb Regulierung mit Stopp-Schildern, Sperren und Zensur kein vertrauenswürdiges Internet erschafft

Die gemeinsame Forschungsarbeit mit Guido Möllering (MPIfG) zum Thema „The Problem of Trust Online“, hat durch die politischen Entwicklungen während der vergangenen Monate zusätzliche Brisanz erhalten. Ich habe hier mal kurz zusammengeschrieben, weshalb die Regulierungsbestrebungen der Große Koalition Schaden anrichten und was m.E.* für ein „gutes Internet“ – ein Internet des Vertrauens –  gebraucht wird.

Wir erleben in den letzten Monaten eine Zuspitzung der Auseinandersetzung um den Stellenwert von Datenschutz und Privatsphäre. Mit wachsender Schärfe wird die Auseinandersetzung geführt, welches Gewicht der Schutz des Nutzers von Internet und Social Media vor Zugriff, Weitergabe und Veräußerung personenbezogenen Daten und unbeabsichtigt hinterlassenen Datenspuren gegenüber den Geschäftsinteressen von Providern und Werbebranche in Zukunft hat. Bürgerinteressen und Geschäftsinteressen geraten aneinander: Aktuell widersetzt sich die Fraktion der CDU und CSU einem Gesetzentwurf, der eine Genehmigungspflicht für die Weitergabe und Veräußerung personenbezogener Daten und Daten aus unbeabsichtigt hinterlassenen Datenspuren festschreibt und den Datenhandel ansonsten untersagt. Indes steigt die Anzahl der Bürger, die das Vertrauen in den Datenschutz bei Unternehmen und Staat verloren haben, immer weiter an. In einer IfD-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach gaben 82 Prozent der Befragten an, dem Datenschutz bei Unternehmen nicht zu vertrauen (8 Prozent vertrauen und 10 Prozent waren unentschieden), 72 Prozent gaben an, dem Datenschutz bei staatlichen Instanzen zu misstrauen (16 Prozent vertrauen und 12 Prozent waren unentschieden).

Höher noch schlagen die Wellen bei Überwachungs- und Regulierungsbestrebungen in Bezug auf Internet und Social Media, zunächst beim Vorhaben des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble, eine Vorratsdatenspeicherung für sämtliche Telefonanrufe, E-Mails und Datenübertragungen für die Dauer von sechs Monaten, vorgeblich zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, zuletzt beim von CDU-Familienministerin von der Leyen unterbreiteten Gesetzentwurf zum Thema Kinderpornografie. Beide Gesetze bzw. Gesetzesvorhaben haben einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Im Gesetzentwurf von Familienministerin von der Leyen ist vorgesehen, Internetanbieter zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten. Webseiten mit kinderpornografischem Inhalten soll künftig das BKA in einer laufend zu aktualisierenden Sperrliste aufführen. Beim Aufruf einer in der Sperrliste enthaltenen Webseite sollen Nutzer zu einer Stoppmeldung umgeleitet werden, wo sie über Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert werden. Der Gesetzgeber, so der Entwurf, soll den Provider verpflichten, dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Zahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Seiten zu übermitteln. In dem Entwurf ist ebenfalls geregelt, dass lediglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden dürfen. „Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt“, heißt es in der Begründung. Allerdings musste die Große Koalition die Nicht-Wirksamkeit angestrebten Maßnahme bereits eingestehen. Auch blieb sie den Beleg schuldig, dass eine Ausweitung auf beliebige Gegenstände (z.B. Urheberrechtsstreitigkeiten) ausgeschlossen ist. Nicht nur ist belegt, dass sich Stopp-Schilder und Zugangssperren leicht umgehen lassen und dass Rezeptwissen zur Umgehung dieser Sperren zirkuliert. Dem Gesetzgeber würde der Weg zur Einschränkung der Bürgerrechte für beliebige Regulierungsgegenstände geebnet, und das BKA erhielte en passant Zugriff auf personenbezogene Daten sowie Datenspuren von Nutzern. Weiterlesen