Schlagwort-Archive: Politik

Das Urteil zu Hartz IV – Plädoyer für ein familien- und kindgerechtes Sozialgesetzbuch

Es ist schon eine Ohrfeige für den Gesetzgeber, was das Bundesverfassungsgericht am 09.02.2010 geurteilt hat: Die Regelsätze in Hartz IV sind verfassungswidrig und müssen bis Ende 2010 neu berechnet werden. Das bezieht sich sowohl auf die Regelsätze für Erwachsene als auch für Kinder. Bezieher von Transferleistungen in SGB II können bisher praktisch keine Sonderbedarfe geltend machen, sodass sich unvorhersehbare Kosten oder Bedarfe außer der Reihe für sie vielfach katastrophal auswirken – dies muss der Gesetzgeber jetzt ändern. Außerdem muss der Gesetzgeber die existenznotwendigen Aufwendungen hilfsbedürftiger Erwachsenen und Kindern endlich realistisch und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar bemessen und neue Regelsätze in einem transparenten Verfahren berechnen [ZDF-Video, Pressemitteilung, Gerichtsurteil]. Weiterlesen

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Die neue Hitze des Wahlkampfs & die Piratenpartei

Niemand – vielleicht mit Ausnahme der CDU/CSU und SPD  – wird bedauern, dass die heiße Phase des  Bundestagswahlkampfs ausgebrochen ist. Endlich müssen Kanzlerin und Vizekanzler zu ihren Positionen Stellung beziehen und werden vom Wähler für die Gesetzesbeschlüsse verantwortlich gehalten, die ihre Kabinettsmitglieder in ihrem Auftrag durchgesetzt haben. Politischer Streit ist notwendig und wünschenswert für eine lebendige Demokratie. Auch haben wir gelernt, dass der Online-Wahlkampf erheblich an Bedeutung gewonnen und andere Formate ihre leitende Stellung eingebüßt haben. Das TV-Duell beispielsweise hat zwar vordergründig der Kanzlerin und ihrem Vizekanzler einen Umfrageschub eingebracht, aber insgesamt war das TV-Duell eine Enttäuschung, und viele wichtige Themen sind nur angetippt oder gar ausgeklammert worden: Wissenschaftsreform und Bildung (Exzellenzinitative und Bologna-Prozess), Antworten auf die Frage, wie Arbeitsplätze geschaffen werden, Armut, der umstittene Sanktionsparagraph § 31 in der Sozialgesetzgebung nach HartzIV, ebenso der Tatbestand, dass ein Großteil der finanziellen Lasten aus der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auf die nächste Generation abgewälzt worden ist.Ausgeklammert wurde auch die Umwelt- und Klimapolitik. Kein Wort hatten Kanzlerin und Vizekanzler im TV-Duell für Thema Netzpolitik und Bürgerrechten im Internetzeitalter übrig. Ohnehin wäre TV-Duett vielleicht die passendere Bezeichnung gewesen. Weiterlesen

Außenposten Mettmann grüßt auf’s Herzlichste „Freiheit statt Angst“

Banner "Freiheit statt Angst"

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All denen, die heute gegen Überwachung und Vorratsdatenspeicherung und für eine Stärkung der bürgerlichen Grundrechte online und offline – für Freiheit statt Angst – auf den Straßen Berlins demonstrieren gehen, möchte ich meine Solidarität bekunden und herausragenden Erfolg wünschen.

Video Piratenpartei: Tritt für Freiheit im Netz ein (via Netzpolitik)

Weitere Quellen:

Geh bitte hin


(Geh‘ nicht hin! via Reizzentrum, CARTA)

Bitte geht zur Bundestagswahl, gleich ob Ihr Kreislauf oder Fuß habt, denn die Wahl ist einfach zu wichtig, um eine Entscheidung zu treffen, die man hinterher bereut. Manch einer hat vielleicht noch nicht entschieden, welche Partei schlussendlich die Stimme bekommen soll, aber um diese Zeit weiß doch schon recht genau, welche Kräfte die Stimme garantiert nicht bekommen werden. Ganz ehrlich, ich hoffe, manch ein Vertreter einer offenbar bevölkerungsverdrossenen Politikergeneration wird noch wünschen, die Generation C 64 wäre so politikverdrossen, wie sie behauptet.

Eine feine Übersicht über den Posterwahlkampf hat Malte Politicus zusammengestellt. Eine tabellarische Zusammenschau der wichtigsten  Wahlkampfthemen gibt’s bei Till Westermeyer. Empirische Analysen der Stimmungslage auf Grundlage von Umfragedaten (Sonntagsfrage)  findet Ihr bei wahlrecht.de . Ein neueres Prognosetool auf Grundlage eines Aktienhandels auf Parteien, Kandidaten und mögliche Regierungskoalitionen (Wette auf bestimmte Wahlergebnisse) bietet die Soziologie an der LMU München unter dem Titel „Wahlstreet“ an. Ja, und dann gibt es ja noch dieses Internetzzzz: z.B. AbgeordnetenwatchPolitik digital, Wahlgetwitter und Wahl.de. Da mir bei der Europawahl das ZDF-Projekt Wahlimweb gut gefallen hat, werde ich mir am 27.09. einen Grossteil des Verlaufs vom Wahlabend dort anschauen.

Das gute Netz. Weshalb Regulierung mit Stopp-Schildern, Sperren und Zensur kein vertrauenswürdiges Internet erschafft

Die gemeinsame Forschungsarbeit mit Guido Möllering (MPIfG) zum Thema „The Problem of Trust Online“, hat durch die politischen Entwicklungen während der vergangenen Monate zusätzliche Brisanz erhalten. Ich habe hier mal kurz zusammengeschrieben, weshalb die Regulierungsbestrebungen der Große Koalition Schaden anrichten und was m.E.* für ein „gutes Internet“ – ein Internet des Vertrauens –  gebraucht wird.

Wir erleben in den letzten Monaten eine Zuspitzung der Auseinandersetzung um den Stellenwert von Datenschutz und Privatsphäre. Mit wachsender Schärfe wird die Auseinandersetzung geführt, welches Gewicht der Schutz des Nutzers von Internet und Social Media vor Zugriff, Weitergabe und Veräußerung personenbezogenen Daten und unbeabsichtigt hinterlassenen Datenspuren gegenüber den Geschäftsinteressen von Providern und Werbebranche in Zukunft hat. Bürgerinteressen und Geschäftsinteressen geraten aneinander: Aktuell widersetzt sich die Fraktion der CDU und CSU einem Gesetzentwurf, der eine Genehmigungspflicht für die Weitergabe und Veräußerung personenbezogener Daten und Daten aus unbeabsichtigt hinterlassenen Datenspuren festschreibt und den Datenhandel ansonsten untersagt. Indes steigt die Anzahl der Bürger, die das Vertrauen in den Datenschutz bei Unternehmen und Staat verloren haben, immer weiter an. In einer IfD-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach gaben 82 Prozent der Befragten an, dem Datenschutz bei Unternehmen nicht zu vertrauen (8 Prozent vertrauen und 10 Prozent waren unentschieden), 72 Prozent gaben an, dem Datenschutz bei staatlichen Instanzen zu misstrauen (16 Prozent vertrauen und 12 Prozent waren unentschieden).

Höher noch schlagen die Wellen bei Überwachungs- und Regulierungsbestrebungen in Bezug auf Internet und Social Media, zunächst beim Vorhaben des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble, eine Vorratsdatenspeicherung für sämtliche Telefonanrufe, E-Mails und Datenübertragungen für die Dauer von sechs Monaten, vorgeblich zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, zuletzt beim von CDU-Familienministerin von der Leyen unterbreiteten Gesetzentwurf zum Thema Kinderpornografie. Beide Gesetze bzw. Gesetzesvorhaben haben einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Im Gesetzentwurf von Familienministerin von der Leyen ist vorgesehen, Internetanbieter zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten. Webseiten mit kinderpornografischem Inhalten soll künftig das BKA in einer laufend zu aktualisierenden Sperrliste aufführen. Beim Aufruf einer in der Sperrliste enthaltenen Webseite sollen Nutzer zu einer Stoppmeldung umgeleitet werden, wo sie über Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert werden. Der Gesetzgeber, so der Entwurf, soll den Provider verpflichten, dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Zahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Seiten zu übermitteln. In dem Entwurf ist ebenfalls geregelt, dass lediglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden dürfen. „Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt“, heißt es in der Begründung. Allerdings musste die Große Koalition die Nicht-Wirksamkeit angestrebten Maßnahme bereits eingestehen. Auch blieb sie den Beleg schuldig, dass eine Ausweitung auf beliebige Gegenstände (z.B. Urheberrechtsstreitigkeiten) ausgeschlossen ist. Nicht nur ist belegt, dass sich Stopp-Schilder und Zugangssperren leicht umgehen lassen und dass Rezeptwissen zur Umgehung dieser Sperren zirkuliert. Dem Gesetzgeber würde der Weg zur Einschränkung der Bürgerrechte für beliebige Regulierungsgegenstände geebnet, und das BKA erhielte en passant Zugriff auf personenbezogene Daten sowie Datenspuren von Nutzern. Weiterlesen

Events: Re:publica, Barcamp Ruhr & Politcamp

Future of Social Media

Future of Social Media

(gefunden bei Sprechblase)

Während das rheinische Wetter zwischen regnerisch und schauerlich wechselt, steigt meine Vorfreude auf die anstehenden Events, so z.B. das Barcamp Ruhr (28./29.03.09, Essen), die re:publica (01.-03.04.09, Berlin) und das Politcamp (02./03.05.09, Berlin).

  • Beim Barcamp Ruhr möchte ich gern etwas über Vertrauen online sagen und mit den anderen Teilnehmern über die Frage diskutieren, weshalb Vertrauen online ein Problem darstellt, wie Vertrauen online konstituiert wird und was wir uns unter einem vertrauenswürdigen Internet vorstellen können.
  • Bei der Re:publica09 haben wir eine Session „Shifting culture! Shifting what?“ zusammen gestellt. Lars Alberth wird vortragen zum Thema “Ein digitales Rom oder Welches Kostüm trägt der kulturelle Wandel im Netz? – Eine kleine Ikonographie der re:publica”. Ich spreche zum Thema “Web 2.0 zwischen sozialer Bewegung und Geschäftsmodell. Konsequenzen der digitalen Gesellschaft”. Und Benedikt Köhler trägt vor zum Thema “Social Media ist wie da sein – The Global Village Revisited”.
  • In der Session „Digitale Identität“ der re:publica09 werde ich über das „Digitale Ich“ sprechen und erläutern, weshalb Online-Identität und Offline-Identität zwei Seiten ein- und derselben Medaille sind und auf die Besonderheiten von Online-Identität als sozialer Praxis eingehen.
  • Und im Mai 2009 steht eine Veranstaltung an, auf die ich mich vor dem Hintergrund der Ödnis deutscher Parteienpolitik, Parteidisziplin, dem längst überfälligen Bundestagswahlkampf  nach vier Jahren großer Koalition und ihrem Verrat an der Sozialen Marktwirtschaft  besonders freue – das Politcamp.

Natürlich möchte ich auf allen drei Event viele Leute kennen lernen, wieder treffen und viel viel lernen 🙂

Wahlkampf, bitte!

Wie ließe sich das Jahr 2009 hoffnungsvoller beginnen, als mit einer zuversichtlichen und motivierenden Ansprache der Bundeskanzlerin? Wie schon in vergangenen Jahren setzt Angela Merkel Maßstäbe an Authentizität und politischer Aufrichtigkeit. So ist ihre Neujahrsansprache für viele zum Fixpunkt des alljährlichen Sylvesterrituals geworden. Auch von der globalen Finanzmarktkrise hat Frau Bundeskanzlerin Merkel schon gehört. Jedenfalls geht sie explizit darauf ein:

„Denn die weltweite Krise berührt auch Deutschland. Finanzielle Exzesse ohne soziales Verantwortungsbewusstsein, das Verlieren von Maß und Mitte mancher Banker und Manager – wahrlich nicht aller, aber mancher – das hat die Welt in diese Krise geführt. Die Welt hat über ihre Verhältnisse gelebt. (…) Deshalb steht für mich auch im kommenden Jahr an erster Stelle, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Gerade hier ist Deutschland in den vergangenen drei Jahren gut vorangekommen. Es gibt heute mehr Erwerbstätige als je zuvor.“ [Vollständige Rede]

Dass Max Weber seine düstere Vision von Bürokratie als der allumfassendsten, unentrinnbaren und sämtliche Lebensbereiche der Menschen durchdringenden Verwaltungsherrschaft ausgerechnet in Deutschland entworfen hat, wundert nicht wirklich. Man könnte meinen, Weber habe an die Regulierungswut der amtierenden Großen Koalition unter Kanzlerin Merkel und das Regime des New Public Management gedacht. Andere werden ein längeres politisches Gedächtnis haben, aber mir fällt keine andere Regierung ein, die so konsequent den korporativen Kapitalismus zugunsten des globalen Finanzmarktkapitalismus ausgehöhlt, dabei für die wohlhabenderen Schichten die Steuern und Abgaben erhöht, sich gegen die Familien gewendet und zugleich Millionen von Menschen in die Prekarität verwaltet hat.  Die Erwerbstätigkeit in Deutschland sei höher als je zuvor, sagte die Kanzlerin, aber gleichzeitig sind Millionen von Menschen in Niedriglohnbeschäftigng und arm. Zum Thema Familienunterstützung ein Beispiel aus diesem Bereich: Wird ein Bezieher von Sozialhilfe nach SGB II, Mutter bzw. Vater, ist das Elternteil ökonomisch schlechter gestellt, denn das Kindergeld wird als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet. Immerhin ist mit dem Kind auch eine Person mit eigenen Bedürfnissen mehr vorhanden. Ein Anreiz zur Familiengründung sähe anders aus.

Da Deutschland eine exportorientierte Volkswirtschaft ist, erreicht die Finanzmarktkrise Deutschland mit einiger zeitlicher Verzögerung, nämlich wenn die internationale Nachfrage nach Vorprodukten (z.B. Chemikalien, Polymerprodukte), Kraftfahrzeuge, Maschinen und Produktionsanlagen und anderen Produkten und Diensten aus Deutschland einbricht, erst dann wird Finanzmarktkrise am Arbeitsmarkt spürbar. Einbrüche bei den Auftragseingängen haben deutsche Unternehmen bereits während des ganzen Herbstes 2008 vermeldet. Hinzu kommt, dass im korporativen Kapitalisms Deutschland anders als in liberalen Ökonomien angloamerikanischer Prägung die Institution des Kündigungsschutzes etabliert ist. Diese Institution ist im Interesse der von Kündigung Betroffenen selbstverständlich wichtig, bedeutet jedoch ebenfalls, dass sich zu einem Stichtag X die Kündigungen in der Arbeitsmarktstatistik niederschlagen, die bereits drei Monate zuvor ausgeprochen wurden. Und weil sich die Kündigungswelle in der Arbeitsmarktstatistik Deutschlands bisher nicht zeigt, sehen die deutsche Kanzlerin und ihr Finanzminister Steinbrück anders als ihre Amtskollegen aus den USA und den europäischen Nachbarländern bisher noch keinen Anlass zum Eingreifen. Sie wischt den von Joseph Stiglitz empfohlenenen Keynianismus beiseite und verabreicht der Bevölkerung mit halbherzigen Konjunkturpaketen Beruhigungspillen. Wie Paul Krugman in Reaktion auf dieses Newsweek-Interview von Peer Steinbrück erklärt, sind die anderen europäischen Regierungen, z.B. die Briten, Fanzosen und Italiener not amused. Aber weshalb reagiert unsere Regierung nicht? Weil sie in der Auseinandersetzung über die anzustrebenden Maßnahmen die Große Koalition aufkündigen und zum Wahlkampf übergehen müsste. Zeit wird’s.

It’s financial capitalism, stupid. Eine soziologische Deutung der Finanzkrise

„We first believed in you“ heißt es im Werbespot einer US-amerikanischen Großbank. Mit pathetischer Musikuntermalung zeigt der Werbespot eine Familie, die mit leuchtenden Augen das Ladenlokal ihres frisch gegründeten Unternehmens betritt. Ein fürsorglicher Vater winkt der Tochter beim Abschied ins College hinterher. Eine Mutter lässt zögerlich die Hand des Söhnchens los, als dieses mit Schultüte und Schulranzen die ersten Schritte ins Leben unternimmt. Der Werbespot einer Versicherung zeigt einen gut gekleideten älteren Herrn am Kaffeetisch im Familienkreis, der sich entspannt zurück lehnt, wo für die Zukunft der Angehörigen gesorgt ist.

Zum Leidwesen von Bürgern, Unternehmern und sogar dem Bundespräsidenten [PDF] entspricht die Kundenerfahrung mit Banken und anderen Finanzinstitutionen wohl eher dem Horror Trip bei Feinkost Zipp: Erhielt man als Student vor gefühlten fünf Jahren ohne größere Überprüfung der Zahlungsfähigkeit Privatkredite mit beachtlichem Verfügungsrahmen, führt heute manch eine Bank Überweisungen per Lastsschrift selbst dann nicht mehr aus, wenn der Kunde bei einem Kreditrahmen von Null Euro ein Guthaben hat und der angefragte Betrag das Guthaben um nur wenige Euro übersteigt. Auch Belästigung mit ständig wiederholten Anrufen gehört zum Repertoire kleiner Gemeinheiten. CSNBC zufolge sind Vermögen von mehr als 7 Billionen US$ vernichtet worden. Das ist schier unvorstellbar hoher Betrag, der die inflationsbereinigten Ausgaben für den zweiten Weltkrieg um das Doppelte übersteigt (Stand: 28.11.08) – damit hätte man den Welthunger für immer beseitigen, ein hervorragendes soziales Sicherungssystem installieren können und viele andere Dinge mehr.

FT erklärt in einer Reportage auf YouTube, dass sich bereits seit Jahren eine immer dramatischere Schere zwischen realem Einkommensrückgang und steigender Verschuldung der Haushalte in den Vereinigten Staaten auftat, welche die Knappheit der Liquidität ausgehend vom Hypothekenmarkt in immer weitere Bereiche der Finanzwelt ausdehnte, bis hin zum „Big Freeze„, dem Stand der Finanzkrise im August 2008, als das Video publiziert wurde. Trotz massiven finanziellen Engagements zahlreicher Nationalstaaten blieb das Misstrauen sogar zwischen den Geschäftsbanken bestehen, der Interbankenhandel kommt zum Erliegen, die Versorgung von Unternehmen und Privatleuten mit Kaufkraft bleibt aus und immer mehr Finanzinstitutionen werden ebenfalls zahlungsunfähig:

Seit dem 1. Dezember ist amtlich, dass die USA bereits seit Dezember 2007 in einer Rezession befinden. Die folgend Slideshow ist eine rohe Skizze mit Überlegungen zur aktuellen Finanzkrise. Darin habe ich Material aus dem Netz, meiner Dissertation und Forschungsliteratur in einer Skizze zusammen gefügt. Ich darf dazu sagen, dass es besonders durch die vielen anregenden Vorträge am MPIfG Köln, durch das Working Paper von Wolfgang Streeck „Flexible Markets – Stable Societies?“ [pdf], die Dokumentation des Rückgangs der Kapitalverflechtungen und interlocking directorates im Zuge der Öffnung des korporatistischen Kapitalismus Deutschlands für den globalen Finanzmarktkapitalisms zwischen 1996 und 2006 von Lothar Krempel und Martin Höpner [pdf] sowie durch Diskussion mit Guido Möllering [hier ein Presseinterview] inspiriert ist. Auch habe ich mich dabei auf den vor wenigen Tagen publizierten 84. Economic Outlook der OECD [pdf] gestützt. Ich freue mich über Feedback, Anregungen und Benutzererfahrungen mit dem Finanzmarktkapitalismus!

Institutstag MPIfG – ein nicht-rankingtauglicher Eintrag und drei Fragen zum Wissenschaftsbloggen

Am 1. und 2. Oktober 2008 hielt das MPIfG Köln erstmals seinen Institutstag ab, eine Veranstaltung für Mitarbeiter, Ehemalige, Freunde und Förderer, die Raum für Reflexion bietet. Die Direktoren stellen ihre laufende Arbeit der Diskussion und Kritik durch Kommentatoren, und das Institut reflektiert seine Marschrichtung. Da es sich um eine Veranstaltung in einem geschützten Raum handelt, berichte ich hier v.a. mit Bezug auf bereits veröffentlichte Schriften. Zum Schluss beantworte ich drei Fragen, die mir in Reaktion von Forschern auf sozlog häufiger begegnet sind: 1.Was ist blogbar? 2. Ist Bloggen zum Schaden in Rankingbewertungen? 3. Ist Wissenschafts-PR noch zeitgemäß? Weiterlesen

Biedermann und die Brandstifter revisited. Strukturwandel sozialer Solidarität und Grenzüberschreitungen

Wohlfahrtssysteme beruhen auf Solidarität und gemeinsam geteilten Gerechtigkeitsstandards. Klar wandeln sich soziale Sicherungssysteme im Zeitablauf von Jahrzehnten, unter dem Einfluss internationaler Wirtschaftsverflechtung und dem Druck eines global opierierenden Finanzmarktkapitalismus. Logischerweise kommt es da zu Verteilungskonflikten, besonders in Wahlkampfzeiten. Doch wenn die Lunte mal so richtig brennt, schießt rasch mal der eine oder die andere über’s Ziel hinaus und verlässt Wertstandards, also Errungenschaften der Moderne, die man nicht unbedacht in den Ausguss kippt. Wie im letzten Beitrag „Hartz IV – Überhitzte Mediendebatte und Wohlfahrtswirklichkeit“ beobachte ich das in der aktuellen Diskussion um Hartz IV, dem hässlichen Getöse zum Wahlkampfauftakt. Till Westermayer hat mich auf einen Aufsatz von Prof. Dr. Friedrich Thießen und Dipl.-Kfm. Christian Fischer mit dem Titel „Die Höhe der sozialen Mindestsicherung Eine Neuberechnung „bottom up““ (Abstract) aufmerksam gemacht, erschienen in Heft 2, 2008 der „Zeitschrift für Wirtschaftspolitik„. Dieser Aufsatz kann als betriebswirtschaftliche Legitimation einer Reduzierung der Hartz-IV-Regeläsätze von derzeit € 347 auf € 132 verstanden werden und ist dergestalt auch von der taz, dem SPIEGEL und dem Innovationsreport kommuziert und inzwischen sogar mit einer scharfen Reaktion von Angela Merkel in der WELT beantwortet worden. [Weitere Berichte: Reuters, Telepolis, WELT1, WELT2, FAZ, RP Online, SZ1; SZ2; WAZ, Augsburger Allgemeine; Express, Berliner Kurier, Informationsdienst Wissenschaft].

Gerechtigkeitsfundamentals und Hartz IV

Der Hartzgesetzgebung ging ein sozialpolitischer Diskurs voraus, in dem vier Gerechtigkeitsstandards besonderes Gewicht haben. Ich orientiere mich hier an Lutz Leiserings Aufsatz „Paradigmen sozialer Gerechtigkeit. Normative Diskurse zum Umbau des Sozialstaats“ (In: Liebig/Lengfeld/Mau, 2004, S. 29-68). (1) Bedarfsgerechtigkeit („Wer bedürftig ist, dem soll geholfen werden“). Der Bedarf bemisst sich an sozialer Zuschreibung, die nach staatlich festgelegten Bedarfen festgelegt werden sollen. (2) Leistungsgerechtigkeit („Wer hart arbeitet und mehr verdient, soll besser leben, Leistung soll sich lohnen“). (3) Produktivistische Gerechtigkeit („Hohe Produktivität und wirtschaftliche Leistungskraft ist ein Kollektivgut“) bedeutet, dass ein gewisses Maß an Ungleichheit, etwa Ungleichheit am Markt, gerecht ist, wenn sie zur Wohlfahrt aller beiträgt. Ein funktionalistisches Argument. (4) Teilhabegerechtigkeit  („An Wohlstand und Wachstum sollen alle teilhaben.“) bedeutet, dass alle sozialen Gruppen, auch Benachteiligte und Ausgegrenzte, Teilhabeansprüche geltend machen können. Soziologen nennen das Inklusion. Den Gerechtigkeitsstandards liegen allgemeine Wertmaßstäbe zugrunde: Der Wertstandard der Bedarfsgerechtigkeit ist die Menschenwürde. Ihr Adressat ist der Arme, dem es zu helfen gilt. Referenzsystem der Bedarfsgerechtigkeit ist der Sozialstaat. Der Wertstandard der Leistungsgechtigkeit ist die Leistung. Traditionell bezieht sich Leistung auf Markterfolg und einen sozial anerkannten Verdienst, der monetär vergütet wird. In den letzten Jahren wird der Begriff jedoch enger als „individuelle reproduktive Leistung“ verwendet. Ihre Adressaten sind gesellschaftliche Eliten, oder allgemeiner: Erwerbstätige. Referenzsystem der Leistungsgerechtigkeit sind Märkte und Sozialversicherungen. Der Wertmaßstab der produktivistischen Gerechtigkeit das Gesamtwohl. Ihr Adressat ist die Gesamtbevölkerung, deren Wohlstand es zu maximieren gilt. Der Wertmaßstab der Teilhabegerechtigkeit beinhaltet die Forderung nach Teilhabe aller Personen und Gruppen an diesem Wohlstand – kein Individuum, keine Gruppe darf vom Wohlstand ausgeschlossen werden. Die Adressaten der Teilhabegerechtigkeit sind Familien, Frauen, Benachteiligte, Ausgegrenzte. Das Referenzsystem ist die gesellschaftliche Gemeinschaft. Die Sozialstaatsmodelle sind unterschiedlich auf die Gerechtigkeitsstandards bezogen: Im „versorgenden Sozialstaat“ wird ein Wertkompromiss zwischen Bedarfsgerechtigkeit einerseits und Leistungsgerechtigkeit andererseits angestrebt. Umverteilung gilt als legitim. Der „residuale Wohlfahrtsstaat“ betont Leistungsgerechtigkeit. Hier ist jedem anzuraten, sich gut zu versichern und selbst für Alter und Krankheit vorzusorgen. Mit dem Produktionsmodell der Gerechtigkeit korrespondiert ein „negativ-aktivierender Sozialstaat“ in Kombination mit einem residualen Wohlfahrtsstaat. Wer Transferleistungen erhält, soll leiden, damit Anreize für wirtschaftliche Beteiligung bestehen. Teilhabegerechtigkeit schließlich findet ihr Pendant in einem aktiv-aktivierenden Staat, der der Empfängern von Transferleistungen durch unterstützende Dienste und Transfers positive Anreize für Investitionen in ihre Erwerbsfähigkeit setzt statt nur Anreize, Kontrollen und Repression zu wirken wie der negativ-aktivierende Sozialstaat. Der „sozialinvestive Staat“ zielt darauf ab, durch weitsichtige Familien- und Bildungspolitik das „Humankapital“ von morgen zu schaffen und für den internationalen Wettbewerb in Position zu bringen: breite Erwerbsbeteiligung auf hohem Niveau als Resultat guter beruflicher Qualifikationen sind die Brücke für den Wohlstand von morgen. Der „regulierende Sozialstaat“ entfernt sich am weitesten vom Sozialstaat, der umverteilt. Er beschränkt sich auf eine Kontextsteuerung für die nicht-staatliche Wohlfahrtsproduktion, d.h. er gewährleistet private Vorsorgemärkte (z.B. Markt für private Versicherungen). Der Einzelne soll „riestern“ und privat vorsorgen, um bei Alter und Krankheit nicht auf der Strecke zu bleiben.

Hartz weist Wertbezüge zu allen vier Gerechtigkeitsstandards auf. Auch beinhaltet Hartz Elemente aller vier Gerechtigkeitsstandards. Doch die Verschiebung der Gewichte ist offenkundig: Mit dem Regelsatz von € 347 ist die Bedarfsgerechtigkeit deutlich zurück geschraubt worden. Leistungsgerechtigkeit hat eine erhebliche Aufwertung erfahren, zumindest für Normalverdiener in Vollbeschäftigung. Für Hartz IV Bezieher gelten Freibeträge für selbst verdientes Geld. Was darüber hinaus geht, wird einbehalten. Der negativ-aktivierende Staat schlägt sich in der Programmatik der „Reaktivierung“ und Sanktionen für nicht wünschenswertes Verhalten der Empfänger von Transferleistungen nieder. Produktivisitische Gerechtigkeit wird stärker betont, ja sogar als Job-Wunderwaffe (Niedriglohnsektor) und Allheilmittel gegen massenhafte Erwerbslosigkeit gepriesen. Kritischer Punkt bleibt die Teilhabegerechtigkeit, weil ohne Familie, Kinder, Bildung, Umwelt etc. heute ein Wohlstand von morgen logischerweise nicht realisierbar ist. Außerdem sind soziale Partizipation und Investition in „Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit“ zwei Seiten ein- und derselben Medaille. Immerhin definiert ja aktivierende Arbeitsmarktpolitik den Empfänger der Transferleistungen zum Ich-Unternehmer der individuellen Arbeitsfähigkeit. Wir stellen also fest, dass sich soziale Mindestsicherung nach der Hartzgesetzgebung bereits in deutlicher Entfernung zum redistributiven Sozialstaat befindet.

Kritik einer wirtschaftspolitischen Studie

Prof. Dr. Friedrich Thießen und Dipl.-Kfm. Christian Fischer von der TU Chemnitz nehmen die in der Bevölkerung verbreitete Kritik am Regelsatz von Hartz IV zum Anlass für eine Neuberechnung des Basisbedarfs für eine soziale Mindestsicherung. Als Grundlage für ihre Berechnung stellen sie einen eigenen Warenkorb zusammen, der, so die Autoren, die „Teilhabe an üblichen Alltagsvollzügen“ gewährleisten soll. Als Wertlegitimation für ihren Warenkorb und für ihre Berechnungen beziehen sich Thießen und Fischer auf die Zielsetzungen der Sozialgesetzgebung, dem Menschen ein Leben in Würde zu emöglichen und „Hilfsbedürftigen die Befähigung zu vermitteln, wieder aus eigener Kraft und damit unabhängig von Sozialhilfe leben zu können„. (S. 6; 8).

Im Folgenden werde ich die den Autoren eingeführten Prämissen und Schlussfolgerungen ohne Blick auf die nachträglich dem Aufsatz voran gestellte Präambel diskutieren, da unterstellt werden darf, dass den Autoren bewusst war, welche Konsequenzen sie vorschlagen, wenn sie in ihrem Punkt Schlussfolgerungen schreiben, dass man den „mit der sozialen Mindestsicherung verfolgten Zielkanon zu überdenken“ (S. 31) publiziert haben und erwartet werden darf, dass sie sich den folgenden Kritikpunkten stellen:

  1. Ausgangspunkt ist der ökonomisch rational handelnde Akteur. Damit ist gemeint, dass der Verbraucher das jeweils günstigste Produkt verwendet. Weiter wird die Annahme zugrunde gelegt, dass der Verbraucher keine Ressourcen vergeudet, also keine Lebensmittel wegwirft etc. Vom Modell des Homo Oeconomicus ohne Informations- und Wegekosten auszugehen, das in der Ökonomie längst etablierte Argument der begrenzt rationalen Entscheidung zu ignorieren und nicht einfach vom vom empirisch gemessenen ökonomischen Handeln normaler Menschen auszugehen, ist realitätsfern und in höchstem Maß kritikwürdig.
  2. Zweitens legen Thießen und Fischer die Preise der jeweils billigsten Anbieter  zugrunde und nahmen ihre Preisermittlung an wenigen, nur punktuell ausgewählten Geschäften in Chemnitz vor. Nicht nur sind die Preise in Hamburg, München, Stuttgart, Düsseldorf, Köln oder Freiburg erheblich höher als in Chemnitz. Selbst bei Zugrundelegung der jeweils günstigsten Anbieter in Chemnitz haben die Verfasser die Beschaffungslogistik, zeit- und entfernungsabhängiger Optimierung und deren Kosten außer Acht gelassen, z.B. ständige Marktbeobachtung per Internet und sonstige Publikationsüberwachung in Print, Rundfunk und Fernsehen. Ebenso werden Transportkosten der Ware, und sei es mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ignoriert. Die Verfasser gehen wohl davon aus, dass die erwähnten Einzelhändler Aldi, Kaufhof, Kaufland etc. alle in 600-800 Metern Entfernung liegen. Dies entspräche einer nicht unerheblichen Lagerente, die bei Dorf- oder Stadtrandbewohnern in Anrechnung gebracht werden müsste. Auch die höheren Transportkosten für ältere Mitbürger, denen erheblichen körperlichen Belastungen nicht zugemutet werden können, bleiben unberücksichtigt. Es zeigt sich somit, dass die Studie nur einen Teil der kostenrelevanten Faktoren berücksichtigt. Daher ist sie irreführend und im Ergebnis falsch.
  3. Drittens erfolgte Preisermittlung in der Stadt Chemnitz zwischen dem 11. und 15. Mai 2006. Durch diese Beschränkung auf nur einen einzigen Erhebungszeitpunkt ignorieren die Autoren den Tatbestand der Inflation. Nach Destatis-Informationen erreichte die Inflation aber im Sommer 2008 einen 15-Jahres-Höchststand (3,3 Prozent). Konsumenten im unteren Bevölkerungssegment sind in besonderem Maß von Gütern abhängig, die einer besonders starken Inflation unterliegen: Die Preise für Nahrungsmittel sind im vergangenen Jahr um 5,9 Prozent gestiegen, Mieten, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe um 4,9 Prozent, Verkehr um 6,9 Prozent, Bildungswesen um 26,9 Prozent (Destatis; auf den mit Bildung eng zusammenhängenden Punkt Arbeitsfähigkeit wird später noch einzugehen sein). Deshalb sind Bürger im unteren Drittel des verfügbaren Monatseinkommens mindestens doppelt so stark von Inflation betroffen wie das arithmetische Mittel. Tolle Ökonomen, die einen Preisindex errechnen, bei dem Inflation unberücksichtigt bleibt.
  4. Viertens gehen Thießen und Fischer vom Fallbeispiel eines gesunden deutschen Mannes mit deutschen Verbrauchsgewohnheiten aus. Der Beispielmann ist im mittleren Alter (18-65 Jahre), wiegt 70 Kilo, hat keine Behinderung und sonstige gesundheitliche Einschränkung, benötigt also auch keine Medikamente. Zudem lebt er in einem 1 Personen-Haushalt, ist unverheiratet und kinderlos. Folglich entfallen Kosten für Ehe und Partnerschaft, Familie und Kinder. Ebensowenig soll den Empfängern von Transferleistungen die Pflege von Hobbies Interessen, sozialen Kontakte oder Ernährungsvorlieben ermöglicht werden. Nun sind Ehe und Familie durch das Grundgesetz besonders geschützt und werden in der Sozialgesetzgebung berücksichtigt. Tatsächlich ist der einzelne Verbraucher nicht bindungsarm; und aus seinen vielfältigen soziale Bindungen ergeben sich sehr spezifische individuelle Bedarfe. Mit dem Untersuchungsdesign des isolierten, atomisierten Beispielmanns verabschieden sich die Verfasser von den Vorgaben auch der Hartzgesetzgebung. Speziell Ehe und Ehe und Familie sind als Institutionen im Grundgesetz (Art 6 GG) verankert und geschützt. An der Bedeutung des Sozialen kommt man eben nicht vorbei.
  5. Fünftens greifen die Autoren bei der Zusammenstellung ihres Warenkorbs auf selbst definiertes Set von Zielen (verwiesen wird auf ein unveröffentlichtes Manuskript des Ko-Autors Fischer) zurück. Dieses Zielset geht von einer Obergrenze und von einer Untergrenze der Verbrauchsmengen aus. Die Obergrenze orientiert sich an den Verbrauchsmengen nicht sozialhilfeabhängiger Bürger (wie haben sie die festgestellt?), die Untergrenze soll nicht mehr sichern als das physische Überleben. Die von Thießen und Fischer getroffene Auswahl ist willkürlich. Der mit der Unterscheidung von Ober- und Untergrenze zum Ausdruck gebrachte Anspruch der Autoren, zu definieren, welche Güter und Dienste ein Empfänger von Transferleistungen legitimerweise wünschen darf, ist anmaßend. Zudem begeben sich die Autoren in offenen Widerspruch zur Sozialgesetzgebung nach Hartz IV, die explizit mehr beinhaltet als bloße Überlebenssicherung.
  6. Dem Beispielmann sollen dem Mindestbedarf folgend 9 kg Brot, 9 kg Kartoffeln, 10 kg Obst, 10 kg Gemüse, 7,5 l Milch, 1,8 kg Käse, 1,6 kg Fleisch, 1,8 kg Wurst, 1,3 kg Fisch und 1,2 kg Fett pro Monat zugestanden werden, jedoch keine Gewürze, keine Süßigkeiten, kein Kaffee. Eine ausgewogene Ernährung, die langfristig gesund erhält und bis zu einem gewissen Grade auch Genuss beinhaltet, ist nicht vorgesehen. Es folgen Postulate darüber, welches Mobiliar, Körperpflege, Bekeidung, Verkehrsmittel und Kommunikation dem Sozialhilfeempfänger zugestanden werden sollen. Die Stadtbibliothek soll das kostenlose Internet mitliefern. Ein eigener Telefonanschluss, Fernsehen mit Kabelanschluss, geschweige denn ein Mobiltelefon sind nicht vorgesehen. An Briefpapier und Briefmarken ist wohl nicht gedacht worden. Eine Kategorie Arbeitsmittel suchen wir vergeblich. Nicht einmal Stifte kommen in der Auflistung vor. Auch hier stehen die Verfasser im Widerpruch zu den Vorgaben der Hartzgesetzgebung, da der Arbeitsuchende als Ich-Unternehmer der eigenen Arbeitsfähigkeit gehalten ist, in seine Erwerbsfähigkeit zu investieren. Kommunikationsmittel sind Arbeitsmittel. Bildung ist eine Investition in die eigene Erwerbsfähigkeit. Die Informations-, Wissens-, Medien- und Kommunikationsgesellschaft und ihre Relevanz für die Erwerbsfähigkeit scheint spurlos an Thießen und Fischer vorbei gegangen zu sein. Und an der Verpflichtung der Bezieher von Transferleistungen auf Initiative zur Beteiligung am Erwerbsleben und überhaupt an ihrer Arbeitsfähigkeit zeigen sich die Autoren uninteressiert.
  7. [Update 11.09.08 – Ergänzung] Budgetdisziplin: Nehmen wir an, Mütterchen Mü, das weibliche Pendant zum Beispielmann mit geschätztem Gewicht von 42 Kilo, hat einen Sack Kartoffeln gekauft. 24 Stunden nach dem Erwerb ist der Kartoffelpreis um 50 Prozent gefallen. Nun kann sie aber gar nicht die günstigen Kartoffeln kaufen, weil sie ja ihr Budget für bereits für die teureren Kartoffeln verwendet hat, und mehr gibt ihr Budget nicht her. *Unsicherheit auf Märkten!!*
  8. Grundkenntnisse der soziologische Gerechtigkeitsforschung sind ausreichend, um den Nachweis zu führen, dass die von Thießen und Fischer unterbreiteten Vorschläge Leistungsgereichtigkeit und produktivistische Gerechtigkeit absolut setzen und ein neues Minimum für Bedarfs- und Teilhabegerechtigkeit zu definieren versuchen. Damit wäre der Aufsatz ja „nur“ freche eine Absage an den sozialen Frieden. Da die Gerechtigkeitsstandards Interdependenzen aufweisen, würden sich Thießen und Fischer schon damit in ihrer Argumenation verstricken.
  9. Gravierender ist jedoch, dass die Verfasser selbst den Begriff der Würde strapazieren, der durch das Grundgesetz als unverletzliches und unveräußerliches Recht des Individuums geschützt ist (Art 1, GG). Daraus folgen die weiteren Grundrechte: das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2, GG), Glaubens- und Meinungs- und Informationsfreiheit (Art 4, 5, GG), Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet (Art 8, 11, GG), Vereinigungsfreiheit (Art 9 GG), freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte (Art 12, GG), Wohnung, Eigentum und Erbe (Art 13 und 14). Die von Thießen und Fischer unterbreiteten Vorschläge laufen auf eine de facto Einschränkung der Grundrechte hinaus, und mit der Unterscheidung von Ober- und Untergrenze der Verbrauchsmengen machen sie dies explizit. Zwei Beispiele: Entfallen Gaststättenbesuche, haben sich fast alle Mitgliedschaften in Vereinen, Parteien und NGOs erledigt, da sich viele Vereine ihre Mitgliedsversammlungen in Gaststätten abhalten und Gastwirte normalerweise nicht tolerieren, dass Gäste keine oder mitgebrachte Getränke und Nahrungsmittel verzehren – eine de facto Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Eine Bewerbung setzt Internetnetrecherche  zum Auffinden von Stelleninseraten voraus – da möchte sich der Empfänger von Transferleistungen bitte in der öffentlichen Bibliothek mit etwa 5,3 Millionen anderen Menschen im erwerbsfähigen Alter anstellen und seine Bewerbung ohne Arbeitsmittel versuchen! Nie zuvor bin ich auf einen Aufsatz gestoßen, der Wissenschaftlichkeit für sich beansprucht und sich so offen gegen Recht und Gesetz und die sie tragenden Werte und Institutionen stellt.

Nach Destatis-Informationen lebten Ende des Jahres 2006 circa 8,3 Millionen Menschen (10,1 Prozent der Bevölkerung) von einer sozialen Mindestsicherung. Dazu gehören Sozialhilfe nach SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, Asylbewerberleistungen und Kriegsopferfürsorge. 7,6 Millionen Menschen bezogen Arbeislosenhilfe und Grundsicherung (Hartz IV). Für den Jahresverlauf 2006 weist die Statistik eine Belastung der Sozialsysteme mit € 45,6 Milliarden aus (FAZ, Destatis). Weiter bleibt der Hinweis auf die BA und ARGEn, die ein beachtliches Repertoire an Sanktionen bereit halten, etwa wenn Bezieher der Sozialleistungen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder den Erwartungen im Hinblick auf das Bemühen um Erwerbsbeteiligung nicht entsprechen: Einstellung der Zahlung nach Kontopfändung, Zwangsumzüge bei zu hohen Wohnkosten, Kürzung oder Einbehaltung der Transferleistungen, Bestrafung bei Missbrauch. Auf die mit Armut einhergehende Problematik der Verschuldung wird in der Hartz IV Praxis keine Rücksicht genommen, obgleich den Menschen nur selten ein „Management“ ihres individuellen sozialen Abstiegs ohne Verschuldung gelingt. Kein Wunder, dass die Menschen auch bei einem Regelsatz von € 347 bei den Sozialgerichten massenhaft gegen die von BA und ARGEn ausgeübte Praxis klagen. Die Kosten für die anschwellende Flut der Verfahren bei den Sozialgerichten (Sozialrichter, Verwaltung, Prozesskostenbeihilfe) taucht in der Statistik für die Kosten des Sozialsystem nicht auf, da Destatis diese Kosten unter „Rechtspflege“ abhandelt. Sie müssten als Folgekosten in die Rechnung mit einbezogen werden. Dann träte offen zutage, dass eine von den Betroffenen als vielfach illegitim empfundene und in vielen Einzelfällen illegale Praxis der BA und der ARGEn im Zusammenhang mit Hartz IV sehr viel teurer ist als in der öffentlichen Diskussion dargestellt wird.

UPDATE 09.09.08: Gerade merke ich, dass der Artikel, den ich am 06.09.08 vom Server der TU Chemnitz abgerufen habe, von dieser Stelle entfernt worden ist. Der Google-Cache findet den Aufsatz noch hier. Seit heute ist diese Stellungnahme des Dekans online.