
Gutenbergtweet
(The Gutenberg Tweet, via Historical Tweets)
Wie viele andere Autoren habe ich kürzlich Post bekommen von der VG Wort. Darin bittet die VG Wort mit dem Hinweis auf das Google-Books-Settlement die Autoren urhberrechtlich geschützter Werke um die Übertragung zahlreicher Rechte und Ansprüche. Worum geht es dabei? Im Rahmen des Angebots Google Book Search bietet Google gescannte und teils mit Volltext versehene Bücher zur Einsicht an. Für dieses Angebot scannt Google urheberrechtlich geschützte Fachliteratur einschließlich der Texte von deutschsprachigen Autoren ein. Anhand der IP-Adresse differenziert Google zwei Nutzergruppen: Bürger in den USA und alle übrigen Internetnutzer. Folglich kann Google den Nutzergruppen unterschiedliche Ergebnisse anzeigen lassen (technisch realisiert durch IP-Blocking). Google scannt gemeinfreie Literatur, deren Autoren vor über 70 Jahren verstorben sind, wie z.B. „Wirtschaft und Gesellschaft“ von Max Weber. Urheberrechtlich geschützte Werke – z.B. Monografien lebender Wissenschaftler – werden von Google, falls überhaupt, nur auszugsweise mit sogenannten“Snippets“ angezeigt. Das Google Books Settlement (Erklärung bei Irights.info) beinhaltet unter anderem, dass Google Bücher, soweit sie vergriffen sind, vermarkten darf, indem Internetnutzer Ansichtsrechte einzelner Bücher oder Bibliotheken mit den Volltexten kaufen können. Dafür sichert Google den Autoren, die sich direkt bei Google melden, einen Vergütungsanspruch zu. Im Mai 2009 wurde VG Wort von ihrer Mitgliederversammlung zur Wahrnehmung der Rechte deutscher Autoren gegenüber Google autorisiert. Weiterlesen